- 375,8 Millionen Euro für 2.680 Mietwohnungen und Wohnplätze
- Alle förderfähigen Projekte der ersten Tranche berücksichtigt
- Rekord: 103,7 Millionen Euro für Junges Wohnen
In der ersten Tranche der sozialen Mietwohnraumförderung 2026 stellt Hessen 375,8 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln für den Neubau und die Modernisierung von insgesamt 2.680 Mietwohnungen und Wohnplätzen bereit. Alle förderfähigen, für diese Runde angemeldeten Vorhaben konnten berücksichtigt werden. In den beiden Vorjahren war wegen der hohen Nachfrage noch eine Priorisierung erforderlich.
„Wer in Hessen eine Wohnung sucht, muss sie sich auch leisten können. Dafür übernehmen wir Verantwortung“, sagte Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori. „Wir haben die Förderung gezielt erhöht und können damit alle förderfähigen Projekte der ersten Runde berücksichtigen. Mit 375,8 Millionen Euro schaffen wir Planungssicherheit für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, damit mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen kann.“
Für die Aufstockung des Förderbudgets nutzt die Landesregierung auch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. Allein 2026 stehen hierfür bis zu 160 Millionen Euro bereit.
Rekordsumme für das Junge Wohnen
103,7 Millionen Euro stehen für den Neubau und die Modernisierung von 1.301 Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende bereit. Davon sind 1.033 Plätze im Neubau vorgesehen. Bereits in der ersten Runde fördert Hessen damit so viele Plätze wie zuletzt 2017. Das Fördervolumen liegt über den jeweiligen Ganzjahreswerten 2024 (87,1 Millionen Euro) und 2025 (46,4 Millionen Euro). Seit 2026 erleichtert eine neue Wohnplatzpauschale die Neubauförderung.
Soziale Mietwohnungen bleiben Schwerpunkt
Für den Neubau von 1.155 Mietwohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen stehen 254,3 Millionen Euro bereit. Die Modernisierung von 224 weiteren Mietwohnungen wird mit 17,8 Millionen Euro unterstützt.
Weitere Mittel für die zweite Förderrunde
Bis zum 20. November 2026 können weitere Vorhaben über die kommunalen Wohnraumförderstellen angemeldet werden. Dafür stehen mindestens 365 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammen mit der ersten Tranche beträgt der Förderrahmen 2026 mindestens 740,8 Millionen Euro und liegt damit über dem bisherigen Höchstwert von rund 673 Millionen Euro aus dem Programmjahr 2024. Die endgültige Jahresbilanz folgt nach der zweiten Tranche.
Zusätzlich wurden rund 21 Millionen Euro für den erstmaligen Erwerb oder die Verlängerung von 1.004 Sozialbindungen im Bestand bewilligt. Dieses eigene Programm ist im Förderrahmen der beiden Tranchen nicht enthalten.
Im Programmjahr 2025 stellte Hessen 689,1 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung einschließlich Wohneigentum bereit und förderte 5.216 Wohnungen und Wohnplätze. Die aktuelle Mittelzuteilung reserviert Fördermittel. Über die endgültige Bewilligung entscheidet die WIBank nach Prüfung der Anträge.